Augenarzt in Mödling – Kassenarzt oder Wahlarzt? Was Patient:innen wissen sollten
- Clara Wernigg

- 16. Feb.
- 4 Min. Lesezeit
Augenpunkt Praxis in Maria Enzersdorf bei Mödling
In unserer Wahlarztordination nehmen wir uns Zeit für eine sorgfältige Untersuchung und eine verständliche Beratung.
Viele Patient:innen stellen sich die Frage: Was bedeutet „Wahlarzt“ konkret – und wie funktioniert die Rückerstattung?
Hier finden Sie eine transparente Erklärung.
Was ist ein Kassenarzt?
Ein Kassenarzt (Vertragsarzt) hat einen Vertrag mit der gesetzlichen Krankenkasse (z. B. ÖGK). Die Untersuchung wird direkt mit der Kasse abgerechnet – Patient:innen bezahlen nicht selbst und müssen keinen Betrag vorab begleichen.
Da die Anzahl der Kassenstellen in einer Region begrenzt ist, sind Termine oft stark nachgefragt. Entsprechend hoch ist das Patientenaufkommen und die verfügbare Zeit pro Untersuchung sowie für ausführliche Erklärungen ist naturgemäß eher begrenzt.
Was bedeutet Wahlarzt konkret?
Ein Wahlarzt hat keinen Vertrag mit der gesetzlichen Krankenkasse. Das bedeutet:
Die Untersuchung wird in der Ordination privat bezahlt.
Sie erhalten eine Honorarnote.
Diese können Sie bei Ihrer Krankenkasse zur Rückerstattung einreichen und erhalten einen Teilbetrag zurück.
Wichtig: Als Wahlarzt erhalten wir keine direkte Vergütung von der Krankenkasse. Die Rückerstattung wird ausschließlich an Sie als Patient:in ausbezahlt – nicht an die Ordination.
Gerne übernehmen wir in der Augenpunkt Praxis auf Wunsch die Einreichung für Sie.
Wie unterscheidet sich das Wahlarzt- vom Kassensystem organisatorisch?
Kassenärzt:innen erhalten ihre Vertragsstelle über die jeweilige Krankenkasse. Die Anzahl dieser Kassenstellen ist pro Region festgelegt und begrenzt. Eine neue Kassenstelle kann daher nicht frei eröffnet werden, sondern wird von den Krankenkassen ausgeschrieben und vergeben.
Die Vergabe erfolgt nach klar definierten Kriterien und ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Entsprechend ist die Zahl der verfügbaren Kassenordinationen in einer Region begrenzt.
Wahlärzt:innen hingegen arbeiten ohne Vertrag mit der gesetzlichen Krankenkasse und erhalten somit keine laufende Finanzierung durch die Krankenkassen. Sie unterliegen keinem Gebietsschutz und keiner festen Stellenanzahl. Eine Wahlarztpraxis finanziert sich ausschließlich über die erbrachten Leistungen und steht im freien Wettbewerb.
Wahlärzt:innen bieten oft mehr zeitlichen Spielraum pro Patient:in, flexible Terminvergaben und zusätzliche Versorgungskapazität – insbesondere in Regionen mit wenigen oder unbesetzten Kassenstellen.
Gerade in Regionen mit wenigen oder unbesetzten Kassenstellen leisten Wahlärzt:innen daher einen wichtigen Beitrag zur medizinischen Versorgung.
Wie hoch ist die Rückerstattung?
Die gesetzliche Krankenkasse erstattet – je nach Versicherungsträger – einen Anteil des jeweiligen Kassentarifs für die erbrachte Leistung.
Maßgeblich ist dabei der Kassentarif der zuständigen Landesstelle Ihrer Krankenkasse. Sowohl der zugrunde liegende Tarif als auch der erstattete Anteil können je nach Versicherungsträger und Region variieren.
Wichtig zu wissen: Die Rückerstattung bezieht sich nicht auf das tatsächlich bezahlte Honorar, sondern auf den Kassentarif für die jeweilige Leistung.
Von diesem Kassentarif werden dann in der Regel bis zu 80 % erstattet.
Dadurch entsteht eine Differenz, die selbst zu tragen ist.
Eine private Zusatzversicherung ist nicht erforderlich – sie kann jedoch die verbleibenden Kosten teilweise übernehmen.
Warum wirkt die Rückerstattung manchmal niedrig?
Gelegentlich fällt der ausbezahlte Rückerstattungsbetrag vergleichsweise gering aus.
Wichtig ist dabei:
Die Krankenkasse erstattet nicht den vollen Kassentarif, sondern nur einen bestimmten Anteil davon. Der ausbezahlte Betrag entspricht daher nicht der gesamten Vergütung, die ein Kassenarzt für dieselbe Leistung erhalten würde.
Er ergibt sich aus der jeweiligen Tarifstruktur und dem angewendeten Erstattungssatz.
Der Kassentarif liegt in der Regel deutlich über dem ausbezahlten Rückerstattungsbetrag. Entsprechend liegt auch die Vergütung, die ein Kassenarzt für dieselbe Leistung erhält, über dem reinen Rückerstattungsbetrag.
Warum kann die Rückerstattung unterschiedlich ausfallen?
Die Höhe der Rückerstattung richtet sich nach dem jeweiligen Tarif Ihrer Krankenkasse.
Auch innerhalb der ÖGK gelten unterschiedliche Tarifkataloge – etwa zwischen Wien und Niederösterreich. Maßgeblich ist die jeweils zuständige Landesstelle Ihrer Krankenkasse. Diese richtet sich in der Regel nach dem Versicherungsort (Dienstgeber-Meldung) und nicht zwingend nach dem Wohnort.
Entscheidend ist immer der Kassentarif der jeweiligen Region – nicht das tatsächlich bezahlte Honorar.
Die genaue Höhe der Rückerstattung hängt unter anderem vom individuellen Versicherungsverhältnis, der erbrachten Leistung sowie dem jeweiligen Quartal ab. Eine verbindliche Auskunft kann ausschließlich Ihre Krankenversicherung erteilen. Gerne unterstützen wir Sie bei weiteren Fragen.
Warum entscheiden sich Patient:innen für eine Wahlarztpraxis?
Viele Patient:innen berichten, dass ihnen folgende Punkte besonders wichtig sind:
kurze Wartezeiten
mehr Zeit pro Termin
persönliche Betreuung
umfassende Diagnostik
ruhige Atmosphäre
In einer Wahlarztordination kann die Terminstruktur freier gestaltet werden, wodurch oft mehr Zeit für individuelle Anliegen bleibt.
Kann ich als Kassenpatient:in trotzdem zum Wahlarzt gehen?
Ja, selbstverständlich. Jede Person kann unabhängig vom Versicherungsstatus eine Wahlarztpraxis in Anspruch nehmen.
Viele Patient:innen entscheiden sich bewusst dafür – insbesondere dann, wenn:
längere Wartezeiten bei Kassenordinationen bestehen
Kassenstellen in der Region unbesetzt sind
sie eine Zweitmeinung wünschen
sie besonderen Wert auf ausführliche Beratung und Untersuchung legen
Wie läuft die Rückerstattung konkret ab?
Nach Ihrem Termin erhalten Sie eine Honorarnote. Diese können Sie:
selbst online bei Ihrer Krankenkasse einreichen
per Post übermitteln
oder – auf Wunsch – über unsere Praxis einreichen lassen
Die Abwicklung erfolgt direkt mit der jeweiligen Krankenkasse.
Ergänzung statt Konkurrenz
Wahlärzt:innen sind kein Konkurrenzmodell zum Kassensystem. Sie ergänzen die medizinische Versorgung – besonders in Regionen, in denen Kassenstellen fehlen oder stark ausgelastet sind.
Gerade im Raum Mödling und Maria Enzersdorf wird dieses ergänzende Angebot von vielen Patient:innen geschätzt.
Transparente Kosten
Die Kosten eines augenärztlichen Termins richten sich nach dem individuellen Untersuchungsumfang.
Die aktuellen Honorare finden Sie hier:
Gerne informieren wir Sie bei Fragen persönlich.
Fazit: Welche Variante ist die richtige?
Beide Modelle haben ihre Berechtigung.
Wenn Ihnen eine direkte Abrechnung mit der Krankenkasse wichtig ist, ist eine Kassenordination eine gute und sinnvolle Wahl.
Eine Wahlarztpraxis bietet eine alternative Versorgungsform mit flexibler Terminvergabe und mehr zeitlichem Spielraum für Untersuchung und persönliche Beratung. Dabei bleibt – nach der Rückerstattung durch die Krankenkasse – ein Eigenanteil zu tragen.
Welche Variante für Sie passend ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Augenpunkt Praxis – Ihre Augenärztin in Maria Enzersdorf bei Mödling
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